ONLINE DATENSCHUTZÜBERPRÜFUNG SCHWEIZ

Ist Ihre Website ready für das neue Datenschutzgesetz der Schweiz? Überprüfen Sie jetzt Ihre Website mit unserem Schweizer Online Datenschutz-Check auf mögliche Schwachstellen hinsichtlich des Datenschutzes.

Starten Sie hier den gratis Datenschutzcheck für Ihre Website

Überprüfen Sie mit unserem gratis Datenschutz Check Ihre Website hinsichtlich der neuen Datenschutzverordnung der Schweiz. Mit unserem gratis Online-Tool können Sie ganz einfach Schwachstellen auf Ihrer Website in Bezug auf Impressum, Datenschutzrichtlinien und Cookie-Policy aufdecken.

Bereit für das neue Datenschutzgesetz der Schweiz? Machen Sie jetzt eine Datenschutzüberprüfung und testen Sie Ihre Website mit unserem gratis Online-Tool!

Das neue Datenschutzgesetz wurde vom Schweizer Parlament im Herbst 2020 verabschiedet und wird vom Bundesrat am 1. September 2023 in Kraft gesetzt. Dabei findet eine Angleichung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Ist Ihre Website bereit für das neue Datenschutzgesetzt der Schweiz? Machen Sie jetzt den gratis Check und überprüfen Sie jetzt mit unserem Online Datenschutz-Check, ob Ihre Webseite die Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes erfüllt. Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben brauchen, klären wir gerne mit Ihnen den Handlungsbedarf ab und unterstützen Sie bei der Umsetzung, egal ob On- oder Offline. Wir helfen Ihnen bei der Anpassung von Abläufen, erstellen rechtssichere Texte und setzen die notwendigen technischen Massnahmen um.

Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzgesetz der Schweiz?

  • Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr.

  • Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen.

  • Die Grundsätze «Privacy by Design» und «Privacy by Default» werden eingeführt. Wie der Name bereits andeutet, bedeutet «Privacy by Design» (Datenschutz durch Technikgestaltung) für die Entwickler, den Schutz und den Respekt der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer in die Struktur der Produkte oder Dienstleistungen einzubauen, welche personenbezogene Daten sammeln werden. Der Grundsatz «Privacy by Default» (Datenschutz durch Voreinstellung) stellt sicher, dass schon beim Inverkehrbringen des Produktes oder der Dienstleistung die höchste Sicherheitsstufe vorhanden ist, indem standardmässig, also ohne Eingreifen der Nutzer, alle nötigen Massnahmen für den Datenschutz und die Einschränkung der Datennutzung aktiviert sind. Anders gesagt, müssen sämtliche Software, Hardware sowie die Dienstleistungen so konfiguriert sein, dass die Daten geschützt sind und die Privatsphäre der Nutzer gewahrt wird.

  • Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.

  • Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden.

  • Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch. Die Verordnung zum Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme für KMU vor, deren Datenbearbeitung nur ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit von betroffenen Personen mit sich bringt.

  • Eine rasche Meldung ist erforderlich, wenn die Datensicherheit verletzt wurde. Sie ist an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu richten.

  • Der Begriff Profiling (die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen.

Was unterscheidet das Schweiz Datenschutzgesetz mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union?

  • Zunächst der geographische Anwendungsbereich. Die DSGVO seit dem 20. Juli 2018 gilt die DSGVO in der EU darüber hinaus auch in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Lichtenstein. Das reformierte DSG gilt in der Schweiz.

  • Dann die Höhe der Bussgelder und an wen sich diese richten. In der DSGVO richten sich die Bussgelder an die Unternehmen und sind gedeckelt bei 10 Millionen oder 2% des Jahresumsatzes. Im DSG richten sich die Bussgelder an natürliche Personen und sind bei 250’000 CHF gedeckelt.

  • Ein Datenschutzbeauftragter kann in der DSGVO verpflichtend sein. Im DSG nicht.

Ab wann gilt das neue Datenschutzgesetz der Schweiz?

Wie der Bundesrat mitteilte, treten das neue DSG sowie die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) am 1. September 2023 in Kraft.

Warum soll ich eine Datenschutzüberprüfung meiner Website durchführen lassen?

Die Regeln der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gelten seit dem 25. Mai 2018 einheitlich für alle im EU-Raum aktiven Unternehmen. Dies bedeutet: Soweit nicht Spezialregelungen greifen, sind die erhöhten Anforderungen der DSGVO zu beachten. Bei Missachtung der Datenschutz-Bestimmungen drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro. Internetseiten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, da dort stets personenbezogene Daten (z. B. eine IP-Adresse) verarbeitet werden. Dabei ist wichtig: Nach dem Datenschutzrecht ist eine Verarbeitung von Daten natürlicher Personen zunächst generell verboten, es sei denn ein Gesetz erlaubt dies ausdrücklich!

Wen betrifft das neue Schweizer Datenschutzgesetz?

Der Geltungsbereich des DSG knüpft an Bearbeiter von Daten an, bei denen es sich um private Personen oder Bundesorgane handeln kann. Nicht die Organisationsform des Datenbearbeiters ist dabei entscheidend, sondern die Rechtsnatur des zugrunde liegenden Verhältnisses zwischen Datenbearbeiter und betroffener Person.

Was muss ich unternehmen, damit meine Website weiterhin Datenschutzkonform ist?

War die Webseite bereits Datenschutzkonform nach der Europäischen DSGVO, nichts. Ansonsten lohnt es sich eine Prüfung der Website in Auftrag zu geben.

  • Erstellen Sie eine Datenschutzrichtlinie: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website eine klare und umfassende Datenschutzrichtlinie enthält, die die Nutzer darüber informiert, welche Daten Sie sammeln, wie sie verwendet werden und wie sie gesichert sind.

  • Holen Sie die Zustimmung ein: Wenn Sie vorhaben, personenbezogene Daten von Website-Besuchern oder Kunden zu erfassen, holen Sie deren Zustimmung ein.

  • Schützen Sie die Benutzerdaten: Führen Sie strenge Sicherheitsmassnahmen ein, um zu gewährleisten, dass die Nutzerdaten stets geschützt sind, z. B. durch Verschlüsselung, Firewalls und Zwei-Faktor-Authentifizierung.

  • Halten Sie die Daten auf dem neuesten Stand: Überprüfen Sie regelmässig die Datenerhebungspraktiken auf Ihrer Website und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzrichtlinien entsprechend, um die Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten.

Was passiert, wenn ich gegen das Datenschutzgesetz verstosse?

Es drohen ein Imageschaden und die oben dargestellten Bussgelder von bis zu CHF 250’000.

Wo finde ich das neue Datenschutzgesetzt der Schweiz?

Sie finden das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) unter folgendem Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1945_1945_1945/de

Weshalb gibt es ein neues Datenschutzgesetz und warum ist Datenschutz wichtig?

Datenschutz ist wichtig, weil dieser Grund- und Menschenrechte wie zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt. Der Datenschutz ist wichtig, weil er dazu beiträgt, die Rechte der Menschen auf Privatsphäre und Sicherheit zu schützen. Ausserdem gewährleistet er, dass Unternehmen bei der Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten transparent und rechenschaftspflichtig sind. Durch strenge Datenschutzgesetze können Unternehmen für den Missbrauch personenbezogener Daten zur Rechenschaft gezogen werden, was dazu beitragen kann, Identitätsdiebstahl, Betrug und andere potenzielle Schäden für den Einzelnen zu verhindern.

Wie unterscheidet sich das Datenschutzgesetz für Private und Unternehmen

Unternehmen nehmen automatisch am Wirtschaftsleben Teil und sind damit sofort den bestehenden Datenschutzbestimmungen und Gesetzen unterworfen. Private, die hauptsächlich im Kreis der engsten Familie operieren oder nur marginal am Wirtschaftsleben Teilnehmen sind diesen Gesetzen und Bestimmungen nicht automatisch unterworfen.

Wie überprüfe ich, ob meine Website Datenschutzkonform ist?

Es gibt keine einheitliche Antwort auf diese Frage, da jede Website und jedes Unternehmen seine eigenen spezifischen Bedürfnisse in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes bewerten muss. Einige Schritte, die Sie unternehmen können, sind jedoch möglich:

  • Überprüfung der Website mit unserem gratis Online Datenschutz-Check.

  • Überprüfung der geltenden Gesetze und Vorschriften, die für Ihre Website oder Ihr Unternehmen gelten.

  • Ausarbeitung einer umfassenden Datenschutzrichtlinie und Sicherstellung, dass sie mit diesen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt.

  • Sicherstellen, dass die von Ihnen genutzten Dienste Dritter ebenfalls mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.

  • Implementierung technischer Massnahmen wie SSL-Verschlüsselung und sichere Datenspeicherlösungen zum Schutz der Nutzerdaten vor unbefugtem Zugriff.

  • Schulung des Personals im vorschriftsmässigen Umgang mit Kundendaten, einschließlich der ordnungsgemässen Entsorgung personenbezogener Daten, falls erforderlich.

KONTAKT

Unser erfahrenes Online-Rechtsberatungsteam sorgt dafür, dass Ihre Website oder Ihr Onlineshop rechtlich auf sicheren Beinen steht. Ganz egal, ob es um Datenschutz, AGB, Cookie oder andere Richtlinien geht.

Kontakt