Google Analytics rechtskonform nutzen
Google Analytics ist ein überaus weit verbreiteter Service, um mehr über das Nutzerverhalten auf Websites zu erfahren. Betreiber von Websites müssen jedoch einige wichtige datenschutzrechtliche Regeln beachten, um Google Analytics verwenden zu dürfen. Denn durch die Verwendung dieses Analyse-Tools wandern personenbezogene Daten an Dritte – in diesem Fall an den US-amerikanischen Alphabet Konzern.
Hier erfahren Sie alles darüber, welche Folgen das für Sie als Betreiber einer Website in der Schweiz hat, und wie Sie dafür sorgen können, dass Sie Google Analytics weiterhin nutzen können, ohne gegen Datenschutzverordnungen zu verstossen.
Die Problematik der Nutzung von Google Analytics
Jeder Betreiber einer Website möchte so viel wie möglich über seine User erfahren:
Woher kommen die Nutzer? Wie viele sind es? Welche Seiten klicken diese Nutzer am liebsten an? Wie alt sind die Nutzer, und welche Geräte benutzen sie, um auf eine Website zuzugreifen?
All diese Fragen und noch viele mehr können mithilfe von Google Analytics beantwortet werden. Diese so umfangreichen Informationen, die man als Betreiber einer Website über User erfahren kann, machen Google Analytics zu einem sehr weit verbreiteten Analyse-Tool.
Doch dieser enorme Informationsfluss hat seine Schattenseiten. Denn Tatsache ist, dass all diese Daten von Menschen stammen. Es handelt sich also hierbei zu einem Grossteil um personenbezogene Daten. Und die Nutzung, das Sammeln und Auswerten solcher Daten ist streng reguliert.
Einverständnis der User benötigt
Tatsächlich dürfen Betreiber von kommerziellen Websites durch die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nur dann eben diese Daten sammeln, beziehungsweise an einen Dritten zur kommerziellen Nutzung weitergeben, wenn die User damit einverstanden sind. Ähnliches gilt beim Schweizer Bundesgesetz für den Datenschutz.
Aus diesem Grund müssen alle Betreiber, welche auf Google Analytics setzen, um das Nutzerverhalten auszuwerten, dies in Ihren Datenschutzbestimmungen festhalten. Wie genau dies zu formulieren ist, ist eine heikle Angelegenheit. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, hierfür auf Experten zusetzen. Denn im schlimmsten Falle muss man bei unzureichenden Datenschutzerklärungen mit empfindlichen Strafen rechnen.
Rechtssichere Datenschutzregelungen
Online-Datenschutz.ch ist ein Service für Unternehmer in der Schweiz, das rechtssichere Datenschutzregelungen, AGB und weitere rechtlich relevante Disclaimer erstellt. Unser Team ist besonders erfahren beim Erstellen von entsprechenden Texten für kommerzielle Websites. Um unseren Kunden rechtssichere Texte zu bieten, gehen wir in vier Schritten vor:
So kann man Google Analytics bedenkenlos nutzen
Die Nutzung von Google Analytics erfordert beispielsweis einen eigenen Abschnitt in den Datenschutzerklärungen. Denn Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Usern mitzuteilen, dass Sie Daten, welche mittels Google Analytics gesammelt werden, an Dritte übermitteln. Schliesslich müssen die User explizit zustimmen, dass Sie auf einer Website surfen möchten, die Google Analytics anwendet.
Google Analytics und IP-Adressen
Ein Bereich der personenbezogenen Daten, welche Google Analytics per Standardeinstellung übermittelt, sind die IP-Adressen der User. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diese Übermittlung von IP-Adressen mittels einfachen Skripts zu deaktivieren. Wenn Sie auf diese Übermittlung der IP-Adresse zur Auswertung der Userdaten verzichten können, dann können Sie so einen Beitrag zur Privatsphäre Ihrer User leisten. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne bei der entsprechenden Anpassung des Skripts behilflich sein.
Wenn Sie daran interessiert sind, entsprechend Massnahmen zu treffen, welche Ihnen die legale Nutzung von Google Analytics ermöglicht, dann sind Sie bei uns richtig. Wir unterstützen Betreiber von Schweizer Websites dabei, Aspekte wie Google Analytics auf rechtssichere Beine zu stellen. Wir freuen uns auf Ihrer Anfrage.