GDPR – EU und der Datenschutz
Die Abkürzung GDPR steht für General Data Protection Regulation. Im deutschen Sprachraum ist die GDPR als DSGVO geläufig – die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Die Einhaltung der GDPR ist auch für Betreiber von Schweizer Websites wichtig. Um den Webauftritt von Unternehmen rechtssicher zu halten lohnt es sich, Experten wie Online-Datenschutz.ch zu beauftragen, welche die Einhaltung der General Data Protection Regulation sicherstellen.
Inhalt der GDPR und die Bedeutung für kommerzielle Websites
Die GDPR trat im März 2018 in Kraft und hat die Art und Weise, wie personenbezogene Daten im Internet gehandhabt werden, dramatisch verändert. Viele Websites hinken mit der Umsetzung der neuen Richtlinie jedoch hinterher.
Die Gesetzeslage hat sich deutlich zugunsten der Konsumenten und Web-Nutzer verbessert. Insbesondere der Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten steht im Mittelpunkt dieser Grundverordnung.
Für Betreiber kommerzieller Websites, die etwa E-Commerce betreiben, aber auch für solche, die Ihre Services oder Produkte Online anbieten oder bewerben, ergeben sich einige verpflichtende Massnahmen, um die Rechte der User zu wahren.
Cookie Policy/Richtlinie
Diese Richtlinien rechtssicher zu formulieren ist für viele KMU eine grosse Herausforderung. Und eben in dieser Angelegenheit können Sie von den Services der Experten von Online-Datenschutz.ch Gebrauch machen. Wir können unsere jahrelange Erfahrung mit Web-Projekten jeder Grössenordnung einbringen, um die bestmöglichen Texte für Ihre Richtlinien zu formulieren. Rechtssicherheit besteht nur mit juristisch einwandfreien Texten. Und eben solche können Sie bei uns erhalten.
Cookie Consent Banner
Eine weitere Neuerung ist seit dem Inkrafttreten der GDPR auf vielen Websites vorzufinden: Der Cookie Consent Banners. Mit diesem kann ein Webseitenbetreiber das Einverständnis einholen, dass man diese Cookies verwenden darf. Stimmt der Anwender dem nicht zu, so muss man einen Weg bieten, diese Cookies zu deaktivieren, oder den Zugriff auf die Website verwehren.
Der Cookie Consent Banner ist eine der wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, die Cookies verwenden möchten. Für viele Unternehmen sind Cookies unverzichtbar. So kann man etwa Google Analytics, oder Social Media Feeds, aber auch Webformulare einzig und allein mit Hilfe von Cookies verwenden – und ohne diese Services kommen viele Unternehmen heutzutage nicht mehr aus.
Ist GDPR relevant für Schweizer Website?
Grundsätzlich handelt es sich bei der GDPR um eine EU-Richtlinie. Schweizer Unternehmen müssen sich daher nur dann um deren Einhaltung kümmern, wenn diese Ihre Services oder Produkte auch in der Europäischen Union anbieten. Da dies in vielen Fällen zutrifft, betreffen diese Richtlinien sehr viele Websites, die von der Schweiz aus betrieben werden. Auch Unternehmen, die Ihre Services nicht direkt über die Website anbieten, müssen sich mit der GDPR auseinandersetzen, insbesondere dann, wenn Sie auf den Einsatz von Cookies setzen.
GDPR – vertrauen Sie besser nicht auf Generatoren
Diese neuen, im internationalen Vergleich durchaus strengen Richtlinien sollte kein Unternehmen auf die leichte Schulter nehmen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass so manche Websites Ihre Richtlinien mithilfe sogenannter Richtlinien-Generatoren erstellen lassen. Diese oftmals gratis angebotenen Texte werden automatisch erstellt. Allerdings haben sich Richtlinien aus solchen Generatoren immer wieder als rechtlich nicht wirksam erwiesen. Insbesondere bei Fragen des Datenschutzes sollte man daher unbedingt auf die Hilfe von Experten setzen.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema GDPR haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir gehen bei der Erstellung von rechtssicheren Richtlinien wie folgt vor: