Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung dient dazu, die Besucher Ihrer Website transparent darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten dort gesammelt werden, und wie diese genau verwendet werden. Es empfiehlt sich, Experten für die Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung zu engagieren – denn dieser Text sollte Ihnen verlässlich Rechtssicherheit bei diesem heiklen Thema bieten.
Online-Datenschutz.ch ist ein Service, welches Experten aus den Bereichen Recht und E-Commerce zusammenbringt, um Unternehmen jeder Grössenordnung auf einfache und rasche Weise rechtssichere Datenschutzerklärungen zu erstellen. Aber dazu später mehr. Sehen wir uns zunächst an, welche Anforderungen Ihre Datenschutzerklärung überhaupt erfüllen muss.
Das muss in Ihrer Datenschutzerklärung stehen
In der Datenschutzerklärung geht es in erster Linie um Transparenz gegenüber Ihren Usern, beziehungsweise den Besuchern Ihrer Website. Es ist allgemein üblich, oder vielmehr unverzichtbar geworden, Daten über Nutzer von Websites zu sammeln. Mithilfe dieser Daten können Sie als Unternehmer Rückschlüsse über Ihre User ziehen, ermitteln, wie Sie ihre Services für diese optimieren können, und nicht zuletzt um die User Experience zu verbessern. Die Krux dieser Angelegenheit ist nur, dass der Umgang mit diesen Daten in der Schweiz gleich doppelt Regulierungen unterliegt:
Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur, dass sie die Besucher der Website nicht nur genauestens über die Datennutzung informieren müssen. Auch muss es Optionen geben, welche dem Besucher die Wahl lassen, damit einverstanden zu sein, oder eben die Website zu verlassen, ohne Daten zu hinterlassen.
Um diese Aspekte der Datenschutzerklärung im Detail zu verstehen, muss man letztlich erfahren in rechtlichen Angelegenheiten sein. Umso mehr trifft das zu, wenn man Datenschutzerklärungen für eine Website verfassen möchte. Setzen Sie daher auf erfahrene Juristen und Web-Experten, wie jene von Online-Datenschutz.ch. Wir erstellen individuelle Lösungen für unsere Kunden, basierend auf einer genauen Analyse Ihrer Websites. So können Sie sicherstellen, auch wirklich rechtssichere Datenschutzerklärungen zu haben.
Datenschutzerklärung ist für kommerzielle Websites verpflichtend
Das Schweizer Datenschutzgesetz sowie die DSGVO der Europäischen Union sehen vor, dass sämtliche kommerziellen Websites eine solche Datenschutzerklärung vorweisen müssen. Dies betrifft die Mehrheit aller Websites. Immer dann, wenn Sie also Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen, oder diese mit Ihrer Website bewerben, dann müssen Sie sicherstellen, die User und insbesondere deren Daten gemäss dieser Verordnung zu behandeln. Dies trifft bereits dann zu, wenn Sie etwa cookie-basierte Werbebanner auf Ihrer Website verwenden. Transparenz ist hierbei wichtig.
Weitere Verpflichtungen, die mit der DSGVO einhergehen
Eine leicht zugängliche Datenschutzverordnung, sowie nicht zuletzt auch Massnahmen wie der Cookie Consent Banner (lesen Sie hierzu die Details auf dieser Seite), tragen dazu bei, dass Sie in dieser Hinsicht alles Notwendige getan haben. Mithilfe des Cookie Consent Banners stellt man sicher, dass Besucher einer Website nur dann deren Inhalte konsumieren, wenn sie der Verwendung von Cookies vorweg zugestimmt haben. Alternativ kann man Usern die Möglichkeit bieten, Cookies zu deaktivieren. Wie diese Deaktivierung genau funktioniert, muss ebenfalls in der Datenschutzerklärung beschrieben werden.
Privatsphäre der User muss vorweg gewährleistet sein
Eine Auflage, die aus den DSGVO hervorgeht, ist dass die Privatsphäre der User vorweg gewährleistet werden muss. Dies bedeutet, als Betreiber einer Website darf man nicht vorweg Daten der Nutzer sammeln. Erst nachdem die User explizit einer solchen Datennutzung zugestimmt haben, darf man als Betreiber einer Website diese Daten auch sammeln, speichern und auswerten. Und das natürlich nur dann, wenn diese Vorgehensweise genau in der Datenschutzerklärung beschrieben wird.
Wie Sie sehen können, ist die Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen eine komplexe Angelegenheit. Man sollte als gewissenhafter Unternehmer auf keinen Fall darauf vertrauen, solche heiklen Verordnungen wie die DSGVO der EU, oder die Datenschutzverordnung der Schweiz mithilfe eines Generators zur Erstellung von Datenschutzerklärungen zu generieren. Denn diese können letztlich keine Garantie dafür abgeben, dass alle Aspekte der individuellen Website tatsächlich abgedeckt sind.
Eine detaillierte Analyse von Experten, die im Anschluss den Text der Erklärung zum Schutz der Daten Ihrer Besucher erstellen, kann Ihnen hingegen tatsächlich Rechtssicherheit bieten. Bei Online-Datenschutz.ch können Sie jetzt eine solche Datenschutzerklärung in Auftrag geben. Kontaktieren Sie uns jetzt für alle weiteren Details.