Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbereiche der pr24 GmbH, Dorfstrasse 46, 7220 Schiers (nachfolgend pr24).

Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

II. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt, und der Vertrag hat weiterhin Bestand. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Die pr24 behält sich vor, die AGB’s ganz oder teilweise an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen, ohne direkte Mitteilung an den Kunden. Massgeblich sind jeweils die aktuellen, auf der Webseite pr24.ch publizierten AGB’s.

III. Leistungen

Die pr24 rechnet ihre Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt, nach Arbeitsaufwand auf der Basis des üblichen oder im Einzelfall vereinbarten Stundentarifs ab.

Ein Mehraufwand, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, die vom Auftraggeber initiiert respektive gewünscht werden, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Die pr24 ist bestrebt, vereinbarte Termine stets einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist ihr eine angemessene Nachlieferzeit zu gewähren. Sie haftet nicht für allfällige aus einem Verzug entstehende Schäden und Folgeschäden, dies gilt insbesondere auch bei Leistungen, in welche Drittparteien einbezogen sind.

IV. Vertragsschluss

Mit beiderseitiger Zustimmung zu einer Offerte der pr24 (mündlich oder schriftlich, inkl. E-Mail) oder mit Beginn der Arbeiten in Kenntnis der Kundin bzw. des Kunden kommt ein Vertrag zustande.

V. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart wird nach Beginn der Projekterledigung eine erste Zahlung über die Hälfte des vereinbarten oder voraussichtlichen Honorars in Rechnung gestellt. Nach Kundenabnahme bzw. Abschluss des Projektes erfolgt die Rechnungsstellung für den Restbetrag. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages erfolgt eine kostenlose Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, erhebt pr24 eine Gebühr von CHF 20 für die erste und CHF 30 für die zweite Mahnung. Damit deckt die pr24 die ihr zusätzlich entstandenen Kosten für den Administrativaufwand.

VI. Gewährleistung und Haftung

Die pr24 verpflichtet sich, den Auftrag oder Werkvertrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und bei Vorliegen relevanter Mängel innert angemessener Frist nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder wenn eine solche nur mit einem unzumutbaren Aufwand erfolgen könnte, wird die pr24 nicht schadenersatzpflichtig. Die pr24 bietet keinerlei Gewähr für die Wirkung der von ihr erstellen Produkte oder durchgeführten Kampagnen in der Öffentlichkeit. Webseiten und Webanwendungen werden grundsätzlich nur für die aktuellsten Browserversionen der gängigen Browser optimiert. Soll eine Abwärtskompatibilität mit älteren Systemen oder Browserversionen, eine Optimierung für Mobilgeräte, spezielle Druckansichten oder andere hier nicht aufgelistete Zusatzanforderungen gewährleistet werden, muss dies in der Offerte ausdrücklich vermerkt werden.

Mit dem «Gut zum Druck» erteilt der Kunde die Zustimmung, dass alle auf den Printwaren abgebildeten Informationen wie z. B. Texte und Kontaktdaten korrekt sind und die Printware durch den Kunden auch auf Rechtschreibefehler und sonstige Unstimmigkeiten geprüft wurde. Die pr24 übernimmt keine Haftung bei allfälligen Farbabweichungen für jegliche Printwaren wie z.B. Broschüren, Flyer oder Visitenkarten.

Die pr24 übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe. Pr24 haftet nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

Die pr24 ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, ausstehender Zahlung oder sonstigen unangemessenen Verhaltensweisen der Kundin bzw. des Kunden zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort einzustellen, ohne dass sich daraus irgendwelche Ansprüche zu Gunsten der Kundin bzw. des Kunden ergeben. Die pr24 auch berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden, ohne dass ein Fehlverhalten des Kunden vorliegt. Allfällige geleistete Vorauszahlungen werden unter Berücksichtigung der von der pr24 bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet.

Bei einer Geschäftsaufgabe der pr24 verpflichtet sie sich, der Kundin bzw. dem Kunden eine Daten-CD zu liefern mit allen relevanten Webseiten-Daten, oder diese Daten temporär in einem Cloud-Speicher zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen.

VII. Beizug Dritter

Die pr24 ist berechtigt, nach eigener Einschätzung zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags beizuziehen.

VIII. Mitwirkungspflicht des Kunden und Anpassungen seitens Kunden
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, der pr24 Informationen und/oder Materialien, welche zur vertragsgemässen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, grundsätzlich von sich, spätestens auf Verlangen der pr24 bereitzustellen. Die pr24 haftet nicht für Projektverzögerungen, welche aufgrund einer mangelhaften oder nicht fristgerechten Mitwirkung durch die Kundin oder den Kunden entstehen.

Die pr24 kann der Kundin bzw. dem Kunden während laufender Projektabwicklung Inhalte auf seiner Webseite selbständig zu verändern und zu verfassen. Eine vorgängige Prüfung durch die pr24 folgt dann nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Allfällige Korrektur- oder Wiederherstellungsaufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen, insbesondere daraus folgendem Datenverlust, können von der pr24 in Rechnung gestellt werden.

IX. Rechte Dritter, Urheberrechte

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material sowie sonstige Inhalte wie Audio- und Bilddaten auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte hin zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen bzw. entsprechende Lizenzen zu erwerben. Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen. Davon ausgenommen sind Inhalte, welche die pr24 beigebracht hat. Die Kund bzw. der Kunde hält die pr24 schadlos gegen alle Ansprüche., welche Dritte gegen die pr24 erheben. Dies gilt insbesondere auch für Verhalten im Umgang mit bzw. Verwendungen von Materialien nach Projektabschluss.

X. Eigenwerbung

Die pr24 ist berechtigt, in angemessener Weise auf der von ihr erstellten Erzeugnisse auf allen Medien – insbesondere auf den von ihr erstellen Webseiten, einen Hinweis auf die pr24 anzubringen. Die pr24 hat das Recht, auf ihrer eigenen Website, in Offerten und in weiteren Medien auf von ihr umgesetzte Websites und auf Kunden als Referenzen zu verweisen. Dieses Recht umfasst auch Aufträge, bei welchen der Inhaber der Website nicht direkter Kunden bei Berg Informatik war, sondern die Tätigkeiten der pr24 im Rahmen eines Auftrages mit einem vom Inhaber der Website beauftragten Dritten erfolgte.

XI. Vertraulichkeit

Die pr24 verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten im Verhältnis zu Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt ebenso für die Erfüllungsgehilfen bzw. Hilfspersonen. Sie gilt nach Befeindung des Vertrages weiter und sie gilt auch, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Schiers.

 

Schiers, Oktober 2020